Trainer-C-Lizenz
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen rund um die C-Lizenz.
Zu den aktuellen Ausbildungsterminen kommt ihr direkt über diesen Link.
Wichtiger Hinweis!
Sollten Sie an der Schulung nicht teilnehmen können, ist eine eine schriftliche Absage per Mail zwingend erforderlich. Wurde die Gebühr für die Schulung bereits eingezogen worden, so wird bei einer Rückerstattung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,- pro Teilnehmer einbehalten. Die Teilnahme zur Schulung auf das Folgejahr zu verschieben wäre bei ausreichender Begründung möglich.
Wo liegt der Unterschied zwischen Trainerausweis und Trainer C-Lizenz
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Der BDK hat unter der Leitung seines Schulungsteams das neu konzipierte Schulungsprogramm mit nunmehr 7 verschiedenen Schulungsarten abgeschlossen und bestätigt den Trainerinnen und Trainern auf Wunsch ihre Teilnahme in einem Trainerausweis.
Da der Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz aber einigen Verbänden, Vereinen und offensichtlich auch Trainerinnen und Trainern nicht bekannt ist, soll er hier klargestellt werden.
Für alle Teilnehmer an den BDK - Schulungen bedeutet der gelbe Trainerausweis des BDK natürlich eine Bestätigung ihres Engagements im karnevalistischen Tanzsport.
Für den BDK allerdings dient er ausschließlich als Nachweis für die Teilnahme an bestimmten Schulungen und gleichzeitig als Zulassung zu weiterführenden Schulungsarten.
Er kann aber keinerlei Aussagen über eine mögliche Qualifikation als Trainerin oder Trainer machen. Denn bei diesen Schulungen findet keine Überprüfung statt, ob die Teilnehmer die Schulungsinhalte verstanden haben und in der Lage sind, sie in der Trainingspraxis umzusetzen.
Die Teilnahme an dem gesamten Schulungsprogramm von maximal 42 Stunden ist natürlich sehr zu empfehlen aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (früher DSB) im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird.
Zur Erlangung der Trainer C-Lizenz müssen sich die Bewerber in 120 Unterrichtseinheiten intensiv mit Sportorganisation und Sportverwaltung, Sportmedizin, Trainingslehre sowie Trainingstheorie und Praxis des karnevalistischen Tanzsports befassen.
Ehe die Teilnehmer die Trainer C-Lizenz ausgehändigt bekommen, müssen sie in einer schriftlichen und praktischen Prüfung ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Darüber hinaus müssen sie in einer Lehrprobe den Nachweis erbringen, dass sie befähigt sind, ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen und die Aktiven psychologisch einfühlsam anzuleiten.
Diese Erläuterungen haben den Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz des DOSB hoffentlich verdeutlicht.
Trainerin C – Ausbildung und Lizenzerteilung
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Persönliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r Trainer/in - C ist:
1. die Vollendung des 16. Lebensjahres (die Lizenz wird erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres und der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen erteilt),
2. ein Nachweis über die Teilnahme an den Grundschulungen Garde- und Schautanz des BDK, darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
3. der Nachweis über die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Grundausbildung (9 Lehreinheiten), darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen,
4. ein ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter/in bestehen und
5. die Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den/die Bewerber/In für geeignet hält, die Tätigkeit als Übungsleiter/In bzw. Trainer/In auszuüben.
Sonstige Voraussetzungen
Ihr Verein hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval (BDK);
Angabe der Mitgliedernummer
2. Mitgliedschaft in einem Regionalverband des BDK;
Angabe der Mitgliedernummer
3. Mitgliedschaft im LkT – Bayern
4. Mitgliedschaft im Landestanzsportverband Bayern (LTVB)
Angabe der Mitgliedernummer
5. Mitgliedschaft im Deutschen Tanzsport Verband (DTV)
Angabe der Mitgliedernummer
6. Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e-V. (BLSV)
BkT – Trainer/in - C Ausbildung
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Ausbildungsinhalte
Die Inhalte der Trainer/in-C Ausbildung orientieren sich an drei Bereichen:
- personen- und vereinsbezogener Bereich
- bewegungs- und sportartbezogener Bereich
- lebensaltersbezogener Bereich
Diese Bereiche sind miteinander zu verknüpfen und sowohl geschlechtsspezifisch als auch sportartspezifisch zu betrachten und entsprechend zu vermitteln.
Inhaltsbereiche
1. Sportverständnis
2. Sportorganisation - Verwaltung
3. Training unter gesundheitsorientierten Gesichtspunkten
4. Trainingsplanung und -gestaltung
5. Karnevalistischer Tanzsport
Diese Inhaltsbereiche umfassen alle oben angeführten Ausbildungsinhalte. Sie sind in Themengruppen unterteilt und in Lernzielbeschreibungen untergliedert.
Inhaltsbereich 1: Sportverständnis (4 UE)
Ziel ist die Förderung eines umfassenden Sportverständnisses der/die Teilnehmer/in.
1.1 verschiedene Zielsetzungen im Sport (Freizeit-, Breiten- und Leistungssport)
1.2 Bedeutung des Freizeit- und Breitensports (mit Bezug zum karnevalistischen Tanzsport)
1.2.1 neue Entwicklungen
1.2.2 Aktionen des DOSB und des jeweiligen LSB, des DTV und der Landesverbände sowie des BkT und der
Landesverbände für karnevalistischen Tanzsport
1.2.3 Mitgliederzusammensetzung dieser Verbände
Inhaltsbereich 2: Sportorganisation - Verwaltung (6 UE)
Der/die Teilnehmer/in sollen im organisatorisch-verwaltenden und im rechtlichen Bereich von Vereinen und Verbänden Kenntnisse erlangen sowie das Lizenzsystem kennen- lernen.
2.1 Aufbau der Sportselbstverwaltung und der öffentlichen Sportverwaltung
2.2 Finanzierung von Vereinen - Sponsoring
2.3 Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, Haftung
2.4 Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit, Steuern, Jugendschutz
2.5 Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in BkT und DSB
Inhaltsbereich 3: Training unter gesundheitsorientierten Gesichtspunkten (15 UE)
Die Teilnehmerinnen sollen Aufbau und Funktionsweise des menschlichen Körpers, die verschiedenen Entwicklungsphasen und unter Berücksichtigung sozialer, geistiger und körperlicher Gesichtspunkte die Bedeutung des Gesundheitsaspekts erkennen.
3.1 Biologische Grundlagen
3.1.1 Anatomie: Funktionsweise des Stütz- und Bewegungsapparates
3.1.2 Physiologie: Funktionsweise des Herz-Kreislauf-Systems
3.1.3 Grundlagen und Bedeutung der Koordination
3.2 Entwicklungsstufen
3.2.1 Belastbarkeit in den einzelnen Entwicklungsstufen
3.2.2 Konsequenzen für die Trainingspraxis
3.3 Gesundheitsorientierte Ernährung
3.4 Gesundheitsverständnis
3.5 Beitrag des karnevalistischen Tanzsports zur Gesundheitsförderung
Inhaltsbereich 4: Trainingsplanung und -gestaltung (20 UE)
Der/die Teilnehmer/in sollen Grundsätze und Elemente der Trainingsplanung und Wettkampfvorbereitung kennen. Sie sollen einzelne Phasen von Trainingseinheiten kennenlernen sowie planen und durchführen können. Weiterhin sollen sie Rollen und Aufgaben der Trainerin/des Trainers reflektieren und Konsequenzen für ihre eigene Tätigkeit ableiten können.
4.1 Grundbegriffe der Trainingsplanung
4.1.1 Trainingsziele, -inhalte und -methoden
- Belastung, Erholung und Anpassung
- Allgemeines Training, Ergänzungstraining, Ausgleichstraining
- Belastungskriterien (Trainingsumfang, -intensität, -frequenz, usw.)
4.1.2 methodische Grundprinzipien
4.2 Phasen von Trainingseinheiten und deren Funktionen
4.2.1 Einstieg
- Funktion
- Ziele
- Gesichtspunkte für die Inhaltsauswahl
- Gestaltungsmöglichkeiten
4.2.2 Trainingsschwerpunkte
- Erlernen von Techniken (unter Berücksichtigung spielerischer Aspekte)
- Konditionstraining (unter Einsatz von Geräten, Musik u.s.w.)
- Inhalte aus dem allgemeinen Training, dem Ergänzungs- und dem Ausgleichstraining
4.2.3 Ausklang
- Funktion
- Ziel
- Gesichtspunkte für die Inhaltsauswahl
- Gestaltungsmöglichkeiten
4.3. Sicherheitsfragen
4.3.1 Organisation des Übungsbetriebes
4.3.2 Unfallverhütung, Schwerpunkte der Vorsorge
4.3.3 Sofortmaßnahmen bei Sportunfällen
4.4 Verhaltensweisen von Trainer/innen
4.4.1 Sach- und situationsgerechtes Verhalten
4.4.2 verschiedene Führungsstile
4.4.3 Erkennen von Gruppenprozessen
4.4.4 Reflexion des eigenen Verhaltens
Inhaltsbereich 5:Karnevalistischer Tanzsport (nach Broschüre) (75 UE)
Der/die Teilnehmer/in sollen die Techniken des Gardetanzes beherrschen, die Kriterien für die Bewertung von Tänzen kennen und beim Aufbau eines Tanzes anwenden bzw. berücksichtigen können.
5.1 Grundkenntnisse in der Musiktheorie
5.1.1 Takt, Rhythmus, Geschwindigkeit
5.1.2 Musikauswahl
5.1.3 Visualisierung
5.2 Musikalische Grundbewegungsformen
5.2.1 Musikumsetzung durch Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen
5.2.2 Körpergefühl aufbauen und Körperbildung durch gymnastische Übungen unter Aufnahme und Verarbeitung
der Musik in verschiedenen Rhythmen und Tempi
5.2.3 Findung der Körpermitte als physisches Zentrum und Ausgangspunkt jeder Bewegung
5.3 Techniken des Gardetanzes
5.3.1 Raumrichtungen (Festlegung nach Waganowa)
5.3.2 Fußpositionen (abgeleitet vom klassischen Tanz, in Parallelposition ausgeführt)
5.3.3 Armpositionen
5.3.4 Beinhöhen
5.3.5 Grundschritte (Marschieren, Kreuz-Schritte, Schiebe- und Polkaschritte, Ferse-Spitze-Schritte, Winkelschritte,
Beinwürfe, Drehungen)
5.4. Gardetanz
5.4.1 Aufmarsch und Grundstellung (kurzer Weg, Gleichschritt, Abstände, Wendepunkte, Körperhaltung, Stillstand)
5.4.2 Schwierigkeitsgrad (Spagat, Beinführung/Stehspagat, Krakowiak, Russenkreisel, Rad, Radwende, Bogengang,
Sprünge, Hebungen)
5.4.3 Schrittvielfalt (von den Grundschritten zu Variationen und Kombinationen, Einsatz verschiedenster Arm- und
Kopfbewegungen)
5.4.4 Darstellung der Disziplin (differenziert nach den Disziplinen Tanzmariechen, Tanzpaaren, weiblichen,
männlichen und gemischten Garden)
5.4.5 Choreographie (Tänzerische Umsetzung der Musik, Aufbau des Tanzes, Raumaufteilung, choreographische
Bilder, Formationswechsel)
5.4.6 Gestaltung von Uniformen
5.5 Schautanz
5.5.1 Stilrichtungen (humoristische -, folkloristische -, moderne Tänze, Jazz - Dance)
5.5.2 Thema und Musikauswahl (altersgerecht)
5.5.3 Aufbau und Gestaltung
5.5.4 Schritt- und Bewegungsvielfalt
5.5.5 Choreographie
5.5.6 Kostüm (Gestaltung, Schminken, Kostümwechsel)
5.6 Beurteilungskriterien
5.6.1 Tanzturnierordnung des BDK
5.6.2 Bewertungskriterien
- Gardetanz
- Schautanz
Ausbildungsordnung
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1. Träger
Verantwortlich für den Ausbildungsgang zum/r Trainer/in-C und damit Träger jeder Aus- bildungsmaßnahme ist der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT). Die Ausbildung wird auf der Grundlage dieses Ausbil- dungsplanes durch die Landesverbände für karnevalistischen Tanzsport (LkT) durchgeführt. Die Lehrkräfte des BDK- und BkT Schulungsteams werden in regelmäßigen Abständen durch den BkT fortgebildet. Mit den Lehrwarten der Landesverbände finden jährlich Abstimmungstagungen statt. Damit entspricht der BkT den neuen Vorgaben der Rahmenrichtlinien des DOSB.
2. Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r TrainerIn-C ist:
- Mitgliedschaft in einem Verein, der dem LkT, (und zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung dem Tanzsportverband des Bundeslandes und dem DTV angehört.
- Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den/die Bewerber/In für geeignet hält, die Tätigkeit als Übungsleiter/In bzw. Trainer/In auszuüben.
- die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung muss das
18. Lebensjahr vollendet sein.
- ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als zwei Jahre.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung des BDK
3. Durchführung
Die Ausbildung zum/r Traine/rIn C umfasst 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten. Die Anzahl der Teilnehmer/in soll mindestens 15 und höchstens 25 Personen (max. 30 Personen) betragen.
An alle Teilnehmer/in werden folgende Anforderungen gestellt:
- Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)
- aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei
Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.
- Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit
4. Beratungs- und Informationstag
Vor Beginn des Ausbildungsganges findet ein Beratungs- und Informationstag für alle Teilnehmer/in zu folgenden Themen statt:
- Ablauf des Ausbildungsganges
- Ablauf eines jeden Prüfungsteils
- erforderliches Wissen für die einzelnen Prüfungsteile
- mögliche Profilierungen (Erwerb von Lizenzen)
5. Dauer und Gültigkeit
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich inner- halb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Lizenz ist im Gesamtbereich des BkT und des Deutschen olympischen Sportbundes gültig. Sie gilt stets für vier Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Lizenz endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.
6. Lizenzerhalt
Der Ausbildungsprozess ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich. Daher sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz nachzu- weisen
- eine mindestens einjährige Tätigkeit als Traine/rIn bei einem Mitglied des BkT,
- die Teilnahme an vom BkT anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang von mindestens 15 UE.
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt auch bei Fortbildungen für höhere Lizenzstufen.
Für die Erneuerung ungültig gewordener Lizenzen gilt:
- im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 20 UE um vier Jahre verlängert.
- im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 30 UE um vier Jahre verlängert.
- Überschreiten der Gültigkeit um mehr als 3 Jahre
Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen kann der BkT Ausnahmeregelungen genehmigen.
7. Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der Trainer C-Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direkt - Lizenzierung möglich.
Für Inhaber von DOSB - Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.
Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT.
8. Hospitation
Um Ausbildungsinhalte in der Trainingspraxis umzusetzen, ist innerhalb der Trainer/in C - Ausbildung eine Hospitation bei erfahrenen Trainern/innen wünschenswert. Sie ist dann vom Mentor unter Angabe von Dauer und Inhalt formlos zu bescheinigen.
9. Ausstellung und Erfassung
Die Ausstellung und Verlängerung der Trainer C-Lizenz erfolgt zentral durch den BkT. Die Lizenzinhaber werden in einer zentralen Registratur erfasst.
Prüfungsordnung für Trainer/innen C - Lizenz im Bereich des BkT
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